Asbest Entsorgung

Umweltschutz miteinbezieht. Da Asbest laut der GefStoffV verboten ist, ist bei der Entsorgung und dem Umgang von Asbest höchste Vorsicht geboten.

Wir haben uns zertifiziert und die Sachkunde für AS-Arbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition, bzw. für Arbeiten geringen Umfangs gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4C erhalten. Damit können wir unseren Kunden folgende Leistungen anbieten: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Verbindung mit Asbest, Entsorgung von Wellplatten und Eternit Dächern, Fassaden und vieles mehr.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden einen unverbindlichen Termin zu Besichtigung der Örtlichkeiten an und informieren dich gerne und ausführlich über die Entsorgung von Asbest und stehen dir dabei tatkräftig zur Seite.

Über weitere Angebote können Sie sich jederzeit bei uns informieren.